Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.

2. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.

3. Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.

4. Concept Immobilien Axel Eckardt ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags, selbständig und ohne Rücksprache, einzuschalten.

5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 8% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 10% über dem Basiszinssatz.

6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschafts-wert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3,57% inkl. MwSt., aber höchstens 7,14% inkl. gesetzl. MwSt. von 19%.

7. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachge-wiesenen oder vermittelten Vertrags. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach billigem Ermessen der Werte des Angebots, durch Concept Immobilien Axel Eckardt.

8. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsge-legenheit bereits bekannt, hat er dies, unverzüglich Concept Immobilien Axel Eckardt mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzu-legen. Concept Immobilien Axel Eckardt ist zu diesem Zweck berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuch-ämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

9. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur recht-lichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Concept Immobilien Axel Eckardt.

10. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.

Fassung: 01.11.2017