Jeder Verkäufer möchte beim Verkauf seines Hauses oder seiner Wohnung, den höchstmöglichen Preis erzielen.
Um den Maximalpreis für seine Immobilie berechnen und erzielen zu können, bedarf es schon sehr fundierter und spezieller Kenntnisse in der Immobilienbewertung, vor Allem Fachwissen in Recht und Gesetz und gewisser spezieller Marktkenntnisse.
Kaufinteressenten und Immobiliensucher, haben eine sehr hohe Marktkenntnis in den von ihnen bevorzugten Kauflagen, weil sie sich ausnahmslos mit dem Verkaufsgeschehen in diesen Straßenzügen beschäftigen.
Über umfangreiche und gesicherte Marktkenntnis verfügt jeder gut ausgebildete Immobilienmakler. Über Bewertung von Immobilien, Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer und Handlungssicherheit in der Abwicklung von Immobilien-und Grundstückskaufverträgen, musste jeder zertifizierte Immobilienfachvermittler eine Prüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission, der Industrie-und Handelskammer ablegen.
Käufer und Verkäufer sollten sich in jedem Falle der Markt-und Fachkenntnis eines seriösen und gut ausgebildeten Immobilienfachvermittlers bedienen. Beiden Parteien bleiben unangenehme Überraschungen, unnütze Geldausgaben, Verkaufsstress, viel Zeit und Nerven erspart.
Die schriftliche Maklerbeauftragung verpflichtet den Makler auf seine Kosten höchste Verkaufs- und Bewerbungsanstrengungen zu unternehmen. Diese Maßnahmen sind in der Regel sehr teuer und in der Vorbereitung sehr zeitaufwendig. Werbung in allen angesagten und gutbesuchten Internetportalen, in angemieteten Ausstellungsflächen in dicht frequentierten Laufzonen oder im Schalten von korrekt formulierten Zeitungsannoncen, kosten den Makler sehr viel Geld und Zeit jeden Monat.
Mit der entsprechenden Beauftragung des Vermittlers mittels eines Alleinauftrages, bieten wir unseren Verkäufern ein Dienstleistungsversprechen an.
1.) Erstellung eines aktuellen Marktwertgutachten.
2.) Anfertigung eines professionellen Verkaufsexposees.
3.) Marktgerechte Präsentation in allen großen Internetportalen.
4.) Bonitätsprüfung aller Kaufinteressenten.
5.) Professionelle Besichtigung mit ausgebildeten Maklern
6.) Organisation fehlender Unterlagen
7.) Organisation eines Kaufvertrages der auch dem Verkäufer nützt.
8.) Tragen aller Kosten bis zum Notartermin.
9.) Finanzierungsberatung mit dem Kaufinteressenten
10.) Hilfeleistung bei der Hausübergabe
So tragen wir Sorge dafür, dass der Käufer den Kaufpreis bezahlen kann, denn kein Notar prüft die Bonität eines Käufers. Somit bewahren wir Käufer und Verkäufer vor finanziellen Risiken und Schäden mit erheblicher Tragweite.
Auch nach Erteilung eines Alleinauftrages bleiben die Rechte für den Verkäufer gewahrt. Durch diese Vertragsart bleiben die Rechte für den Eigentümer im Falle eines Selbstverkaufs an seinen Käufer ohne Erfolgshonorar, unberührt.
Ein seriöses Maklerbüro arbeitet für den Verkäufer in der Regel nicht ohne schriftlichen Verkaufsauftrag.
Mit einem Alleinauftrag verpflichtet der Verkäufer den Makler angemessene Aktivitäten auf seine Kosten, im Verkauf des Hauses zu unternehmen.
Jeder Verkäufer sollte sich selber den Gefallen tun und dem Makler den Alleinauftrag zum Verkauf seines Hauses erteilen.
Das Erfolgshonorar für den Makler für seine Vermittlungsleistung, entsteht erst mit der Unterschrift auf dem notariellen Kaufvertrag, vorher gibt es keine Verpflichtung für Verkäufer und Käufer zur Zahlung des Maklerhonorars.
Auch als Verkäufer sollten Sie das Erfolgshonorar mit Ihrem Makler vereinbaren und regeln,
denn wie wird jemand für SIE arbeiten, den Sie als Auftraggeber nicht bezahlen brauchen?
Ein Käufer möchte heute beim Kauf seiner neuen Immobilie in erster Linie Gewissheit über seinen Neuerwerb haben. Nur die genaue Kenntnis darüber, was er kauft ist hier entscheidend.
Wir stellen für unsere Käufer nicht nur sicher, dass das Grundstück in seiner Größe, wie angegeben und die angepriesenen Gebäudeangaben auch in der Realität über ein stimmen, viel mehr beruht in der heutigen Zeit unsere Sorgfalt in der Prüfung auf grundbuchlich, eingetragenen und nicht zur Eintragung gelangte Belastungen, Rechte Dritter und Lasten und Rechte, die im Erwerbsfall mitübernommen werden müssen. Hieraus ergeben sich im Zweifel völlig neue Verkaufskriterien, die ein vermeintlich attraktives Angebot, in ein Kaufdesaster münden ließen.
Der Immobilienerwerb ist ein Vorgang, der zum Teil mit sehr komplizierten Rechts-und Verwaltungsakten für den Erwerber verbunden ist, der zu seinem störungsfreien Gelingen in einer bestimmten zeitlichen Chronologie abgewickelt werden muss.
Um sich den Wunsch seines künftigen Traumhauses erfüllen zu können, muss man als Käufer nicht alle gesetzlichen Vorschriften und Rechte studieren haben und korrekt anwenden können, hier reicht es völlig aus für den oft im Leben einmaligen Kauf seines Traumhauses, sich das Fachwissen eines IHK zertifizierten Fachvermittlers zum Nutzen zu machen.
Dass diese Leistung des Vermittlers für den Erwerber durch ein faires und leistungsgerechtes Honorar entlohnt werden muss, ist selbstverständlich.
Gern wollen wir für Sie als Käufer auch in den nächsten Jahren mit gutem und fachlichem Rat an Ihrer Seite stehen können. Das gelingt uns nur, wenn wir finanziell abgesichert mit unserem Maklerbüro Concept Immobilien Axel Eckardt, auf dem freien Markt weiter bestehen bleiben können, das wird nur dann passieren, wenn wir unser erworbenes Know How, die investierte Zeit, unsere speziellen Serviceleistungen und unseren Aufwand von unseren Auftraggebern entsprechend vergütet bekommen.
Mit freundlicher Empfehlung
Concept Immobilien Axel Eckardt